Der Mieter erkennt mit seinem Einzug (Nutzung der
Räume) die Hausordnung als für ihn verbindlich an.
Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist ein
vertragswidriger Gebrauch des Mietgegenstandes. Bei
schwerwiegenden Fällen kann der Vermieter das
Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist
kündigen. Für alle Schäden, die dem Vermieter durch
Nichterfüllung der Meldepflichten entstehen, ist der
Mieter ersatzpflichtig.
Allgemeine
Ordnungsbestimmungen:
Der Mieter hat von den Mieträumen nur
vertragsmäßigen Gebrauch zu machen. Jede Ruhestörung
ist zu vermeiden. In der Mittagszeit und nach 22.00
Uhr ist jeder Lärm zu unterlassen. Für liegen
gelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Sicherheit
/ Diebstahl / Haftung:
Der Mieter ist verpflichtet sämtliche Haus- und
Hoftüren stets abgeschlossen zu halten (immer
Abschließen, Haustür 2x rumschließen). Fahrräder und
KFZ können nur nach vorheriger Absprache auf dem Hof
abgestellt werden. Der Vermieter haftet weder für
den Diebstahl noch für deren Inhalt. Fahrräder,
Fahrradschloss welche vom Vermieter gestellt und
nicht zurückgegeben werden, sind im gleichen Typ und
Zustand durch den Mieter zu ersetzen. Die Pension
übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere
von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung.
Auch die Verwahrung mitgebrachter technischer Geräte
und ähnliches obliegen ausschließlich der Aufsicht
des Gastes. Gleiches gilt für die
Schadensersatzpflicht hinsichtlich sonstiger
Maßnahmen (z. B. Feuerwehr-, Polizei- oder
Rettungsdiensteinsätze), zur tatsächlichen oder
vermeintlichen Abwendung von Gefahren für Gäste,
Personal und das Gebäude, soweit diese auf ein
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von
Hausgästen zurückzuführen sind.
Schlüssel:
Der Schlüssel darf nicht an fremde Personen
übergeben werden. Wir bitten Sie den Zimmerschlüssel
bei Verlassen des Hauses sehr sorgsam zu verwahren.
Kann der Mieter seinen Schlüssel nicht zurück geben,
haftet der Mieter.
Hinweis:
In unserem Haus ist eine sehr teure
Schließanlage verbaut. Kann der Mieter seinen
Schlüssel bzw. mehrere Schlüssel nicht
zurückgeben, müssen Teile der Schließanlage
ausgewechselt oder neu konstruiert werden. Aus
diesem Grund berechnen wir pro nicht
zurückgegebenen Schlüssel
unserer Schließanlage pauschal 200,00 €.
Besucher:
Die Übernachtung hausfremder Personen ist
grundsätzlich untersagt.
Sorgfaltspflichten des Mieters:
Während Ihres Aufenthalts bitten wir Sie um
umweltfreundliches Verhalten vor allem beim Umgang
mit Wasser, Heizung und Strom. Bei Inbetriebnahme
der Heizung bitte Türen und Fenster geschlossen
halten. Beim Lüften bitte die Heizung
runterdrehen. Türen und Fenster bei Unwetter und
Abwesenheit ordnungsgemäß geschlossen halten.
Achten Sie weiterhin bitte insbesondere beim
Verlassen der Zimmer darauf, sämtliche Netzteile,
Handy Ladegeräte …aus der Steckdose zu entfernen.
Lichter, Fernseh- und Radiogeräte, Herdplatten und
andere in Nutzung genommene technische Geräte
auszuschalten. Bitte gehen Sie sorgsam mit unserer
Einrichtung um. Für Schäden, welche durch unsere
Gäste am Gebäude oder Inventar verursacht werden,
haften diese im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen. Gleiches gilt für die
Schadenersatzpflicht hinsichtlich sonstiger
Maßnahmen (z.B. Feuerwehr-, Polizei- oder
Rettungsdiensteinsätze)
Schäden passieren:
Hier kann eine private
Haftpflichtversicherung für die Regulierung
eintreten.
Bitte sprechen Sie uns an! |
Reinigung:
In den Zimmern und Bädern darf weder gewaschen noch
getrocknet werden. Die Zimmer werden nach dem
Aufenthalt gereinigt. Die Beseitigung von
Verunreinigungen werden dem Gast gesondert in
Rechnung gestellt.
Grundsätzliches Rauchverbot:
Unser gemeinschaftlicher Raucherbereich im Hof kann
zum Rauchen genutzt werden!
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem
Gäste ABC, welches wichtige Daten und
Serviceleistungen zu dieser Hausordnung ergänzt!
Unser Gäste ABC liegt Ihnen aus. |